Fördermöglichkeiten für Familienurlaub
Urlaub in der Ferienstätte Dorfweil
Fördermöglichkeiten für Familienurlaub in einer Ferienstätte
Der Urlaub in einer Familien-Ferienstätte kann im Sinne des Kinder- und Jugendhilferechts durch Landeszuschüsse gefördert werden (Sozialgesetzbuch VIII, §16 Abs.2 Nr. 3 ).
Acht von 16 Bundesländern gewähren deshalb Zuschüsse.
Auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Familienerholung finden sich Hinweise zur den Möglichkeiten auf Zuschuss: www.bag-Familienerholung.de
Zuschüsse und Preise
In neun unserer 16 Bundesländer können Familien noch Individualzuschüsse zum Urlaub in gemeinnützigen Familienferienstätten beantragen. Damit erhalten finanziell benachteiligte Familien die Möglichkeit, Erholungsurlaub zu machen, den sie sich sonst vielleicht nicht leisten könnten. Eine genaue Auflistung der Kriterien und Anforderungen finden Sie hier aufgelistet für Ihr Bundesland.
mehr zu den Zuschüssen erfahren Sie hier »
Ermäßigte Preise
Die Familienferienstätten der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung sind gemeinnützige Einrichtungen und wenden sich besonders an Familien, die bestimmte Kriterien erfüllen. Gemeinnützig bedeutet, dass unsere familienfreundlichen Preise steuerbefreit sind und wir so besonders Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen unterstützen können.
Hier können Sie berechnen, ob die begünstigten Preise auch für Sie zutreffen »
Zuschüsse der Bundesländer
Die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen gewähren Familien, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, Zuschüsse zur Familienerholung. Die Höhe der öffentlichen Zuschüsse ist von Land zu Land verschieden. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen gelten besondere Förderbedingungen für spezielle Bildungsangebote.
Vor Antritt der Reise kann entweder für jedes Kind oder für jedes Familienmitglied ein Zuschuss beantragt werden. Dies ist allerdings nur in dem Bundesland möglich, in dem die Familie ihren ständigen Wohnsitz hat. Die Anträge für diese Individualzuschüsse werden meist von den Wohlfahrts- und Familienverbänden auf Orts- oder Landesebene, von den örtlichen Jugend- oder Bezirksämtern, vereinzelt auch von den Trägern direkt bearbeitet. Zum Teil sind auch die Sozialministerien zuständig.